Bad Homburg vor der Höhe (amtlich Bad Homburg v. d. Bad Homburg ist ein Heilbad und gemäß hessischem Landesentwicklungsplan als Mittelzentrum ausgewiesen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hochtaunuskreis
Einwohner
54.144 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
61348, 61350, 61352
Vorwahl
06172
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Homburg vor der Höhe – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 15:30
- Dienstag: 07:30 - 15:30
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bad Homburg vor der Höhe gibt es aktuelle Entwicklungen im Rahmen des Bebauungsplans für das Vickers-Areal. Hier wird ein innerstädtisches Wohngebiet mit Nahversorgungszentrum und Kinderbetreuungseinrichtungen auf einem ehemaligen Gewerbeareal entwickelt. Der Bebauungsplan Nr. 26 für die Bereiche Frölingstraße, Schleußnerstraße und Schaberweg ist im Parallelverfahren und sieht eine gemischte Nutzung mit verdichteter Wohnbebauung vor. Es sind Maßnahmen zur Minderung von Lärmbelastungen und zur Sanierung von Grundwasser- und Bodenbelastungen geplant.
Zusätzlich arbeitet die Stadt an einem integrierten Stadtentwicklungskonzept bis 2030, das Innenentwicklung, moderates Wachstum, erschwinglichen Wohnraum, nachhaltige Mobilität und Anpassung der sozialen Infrastrukturen an den demografischen Wandel umfasst.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.